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I. Tätigkeitsschwerpunkte

Vertragsrecht im nationalen und internationalen Rechtsverkehr

Erbrecht (national und international)

Verwaltungsrecht

II. Interessenschwerpunkte

Internet- und EDV-Recht, Multimediarecht

Arzt- und Patientenrecht


Nach § 7 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist es Rechtsanwälten nur gestattet, maximal fünf Teilbereiche als Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte ihrer Berufstätigkeit anzugeben. Der Beratungsumfang der Kanzlei geht allerdings weit über die genannten Schwerpunkte hinaus.

Sofern Ihr Beratungswunsch nicht in eines der genannten Schwerpunktgebiete fallen sollte, sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie, ob die Kanzlei über ausreichend Erfahrung für Ihre Aufgabenstellung verfügt und benennen Ihnen, soweit dies nicht der Fall sein sollte, eine auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisierte andere Rechtsanwaltskanzlei.


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