I. Tätigkeitsschwerpunkte
Vertragsrecht im nationalen und
internationalen Rechtsverkehr
Erbrecht (national und international)
Verwaltungsrecht
II. Interessenschwerpunkte
Internet- und EDV-Recht, Multimediarecht
Arzt- und Patientenrecht
Nach § 7 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist es Rechtsanwälten nur gestattet, maximal fünf Teilbereiche als Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte ihrer Berufstätigkeit anzugeben. Der Beratungsumfang der Kanzlei geht allerdings weit über die genannten Schwerpunkte hinaus.
Sofern Ihr Beratungswunsch nicht in eines der genannten Schwerpunktgebiete fallen sollte, sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie, ob die Kanzlei über ausreichend Erfahrung für Ihre Aufgabenstellung verfügt und benennen Ihnen, soweit dies nicht der Fall sein sollte, eine auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisierte andere Rechtsanwaltskanzlei.
|